Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Brandenburg Rotwild zur Wildschadensverhütung bejagen. Ist das erlaubt?
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Grundsätzlich ist die nächtliche Bejagung von Rotwild in Brandenburg verboten.
Die Untere Jagdbehörde kann eine befristete Ausnahmegenehmigung für die Nachtjagd auf Schalenwild erteilen.
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