Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Brandenburg Rotwild zur Wildschadensverhütung bejagen.Ist das erlaubt?
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Grundsätzlich ist die nächtliche Bejagung von Rotwild in Brandenburg verboten. Allerdings kann die untere Jagdbehörde in Ausnahmefällen, insbesondere zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden, eine befristete Genehmigung für die Nachtjagd auf Schalenwild erteilen. Daher ist die nächtliche Bejagung von Rotwild zur Wildschadensverhütung in Brandenburg nur mit einer entsprechenden behördlichen Ausnahmegenehmigung erlaubt.
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