Was versteht man in der weidmännischen Fachsprache unter dem Begriff "Raubzeug"?
Schalenwildarten, die extrem hohe Verbissschäden im Wald verursachen.
Ausschließlich kleine Marderartige wie das Mauswiesel.
Alle dem Jagdrecht unterliegenden Beutegreifer (Raubwild).
Nicht jagdbare Raubtiere, wie beispielsweise verwilderte Hauskatzen.