Ein Jäger möchte das Kaliber .243 Winchester führen. Welche Aussage zum Geschossdurchmesser und der daraus resultierenden jagdrechtlichen Einsatzmöglichkeit ist in Österreich korrekt?
Der Durchmesser beträgt 6,5 mm; es ist damit für alle Schalenwildarten in Österreich uneingeschränkt zugelassen.
Der Durchmesser beträgt 7 mm; es ist primär für die Gebirgsjagd auf Gams- und Steinwild konzipiert.
Der Durchmesser beträgt 6,17 mm; es ist für Rehwild und Raubwild geeignet, jedoch für anderes Schalenwild nicht zugelassen.
Der Durchmesser beträgt 5,6 mm; es darf daher nur auf Raubwild und Federwild eingesetzt werden.