Unter welchen Voraussetzungen können Flintenlaufgeschosse für die Bejagung von Hochwild in Österreich eingesetzt werden?
Sie sind generell für alles Hochwild verboten, da sie konstruktionsbedingt keine 2.000 Joule erreichen können.
Ein Einsatz ist nur bei Schwarzwild zulässig, für alle anderen Hochwildarten ist zwingend ein gezogener Lauf vorgeschrieben.
Sie sind uneingeschränkt tauglich, da Flintenlaufgeschosse auf Distanzen bis 100 m eine stabilere Flugbahn als Büchsengeschosse aufweisen.
Sie dürfen nur verwendet werden, wenn sie die gesetzlich geforderte Mindestenergie auf die entsprechende Schussdistanz erreichen.