Bei welchen Verstößen gegen das burgenländische Jagdrecht können neben Wild, Wildbret und Trophäen zusätzlich auch die benutzten Waffen und Geräte für verfallen erklärt werden?
Nur beim Handel mit geschontem Wild ohne entsprechende Berechtigung.
Ausschließlich bei der Verwendung von verbotenen Fallen im Jagdbetrieb.
Bei jedem Verstoß gegen die festgesetzten Schusszeiten.
Bei Verstößen gegen die Wildfolge sowie bei Betretungsverstößen.