Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen für das Halten von Greifen und Falken in Österreich erfüllt sein?
Der Halter muss eine gültige Jagdkarte sowie Sachkunde besitzen, maximal 2 Vögel halten und diese dauerhaft kennzeichnen.
Eine dauerhafte Kennzeichnung ist nur bei Greifvögeln vorgeschrieben, die aus Wildfängen stammen.
Die Haltung ist auf maximal 5 Greifvögel begrenzt, sofern diese nicht zur Jagd, sondern nur zur Zucht verwendet werden.
Es ist lediglich eine Meldung bei der Gemeinde sowie der Nachweis einer Falknerausbildung ohne Jagdkarte erforderlich.