Wann sollte erlegtes Wild im Sinne einer ordnungsgemäßen Wildbrethygiene aufgebrochen werden?
So bald wie möglich nach dem Schuss, wobei bei Drückjagden Verzögerungen bis zu 3 Stunden tolerabel sind.
Erst nachdem die Körpertemperatur des Wildes durch die Totenstarre auf unter 15 Grad Celsius abgesunken ist.
Grundsätzlich erst nach dem Transport in eine zertifizierte Wildkammer, um Verunreinigungen im Revier zu vermeiden.
Bei jeder Witterung spätestens nach 6 Stunden, um die Fleischreifung optimal einzuleiten.