Ein Jugendlicher, der gerade die Jägerprüfung bestanden hat und seinen ersten Jagdschein gelöst hat, bekommt einen Rehbock frei. Er bittet Sie, ihm eine Langwaffe für die Dauer der Jagdausübung zu leihen. Zuvor möchte er auf dem Schießstand üben. Welche Aussage trifft zu?

A

Ich darf ihm die Waffe leihen.

B

Ich darf ihm die Waffe nur leihen, wenn er einen geeigneten Waffenschrank besitzt.

C

Ich darf ihm die Waffe nur für Übungszwecke, aber keinesfalls für Jagdzwecke leihen.

D

Da es sich um einen Jugendlichen handelt, darf ich ihm die Waffe nicht leihen.