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Ein Jagdscheininhaber hat auf seiner Waffenbesitzkarte nur eine Flinte im Kaliber 16
A
Ja, aber nur im Kaliber 16
B
Ja, aber nur im Kaliber 16
D
Ja.
Für den Erwerb von Langwaffenmunition ist keine Erwerbsberechtigung notwendig. Der Jagdschein genügt hierfür.
Anders ist es bei Kurzwaffenmunition. Für diese ist der Besitz einer Erwerbsberechtigung in Form einer WBK oder Munitionserwerbserlaubnis notwendig.