Ein Jagdscheininhaber hat auf seiner Waffenbesitzkarte nur eine Flinte im Kaliber 16/70 eingetragen. Darf er auch Schrotpatronen mit einem anderen Kaliber erwerben?
Ja, aber nur im Kaliber 16/65.
Ja, aber nur im Kaliber 16/67,5 und 16/65.
Nein, er darf nur Munition für die eingetragene Flinte erwerben.
Ja.