Welche Aussagen sind richtig?
Die Erlaubnis zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen wird in der Regel für die Dauer von 3 Jahren erteilt.
Die Erlaubnis zum Erwerb und zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe wird durch eine Waffenbesitzkarte erteilt.
Langwaffen kann man gegen Vorlage des gültigen Jagdscheines erwerben.
Die Erlaubnis zum Erwerb von Kurzwaffen gilt für die Dauer von zwei Wochen.