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Ein Fahrer, der in Baden-Württemberg ein Stück Wild anfährt, ist nach dem JWMG verpflichtet, dies dem Jagdausübungsberechtigten, der Gemeindebehörde oder der Polizei zu melden. Dies gilt für
Ein Fahrer, der in Baden-Württemberg ein Stück Wild anfährt, ist nach dem JWMG verpflichtet, dies dem Jagdausübungsberechtigten, der Gemeindebehörde oder der Polizei zu melden. Dies gilt für