Sie finden im Winter einen verhungerten Waldkauz. Dürfen Sie ihn sich aneignen?
Ja, aber nur wenn er im eigenen Revier gefunden wurde.
Ja, aber nur wenn ich ihn anschl. für eigene Zwecke präparieren lasse.
Nein, da der Waldkauz laut Naturschutzgesetz besonders geschützt ist und daher Besitzverbot gilt.
Ja, da der Waldkauz dem Jagdrecht unterliegt und ich ihn mir als Jagdscheininhaber daher aneignen darf.