A
Ja, aber nur, wenn der Jagdscheininhaber den Stier mit einer großkalibrigen Jagdwaffe (mind. Kaliber 6,5 Millimeter) tötet; die Verwendung eines kleineren Kalibers wäre bei so großen Tieren nicht tierschutzgerecht.
B
Ja, aber der Jagdscheininhaber sollte den Stier nachts im Scheinwerferlicht töten, damit keine Spaziergänger gefährdet werden.
C
Ja, aber nur, wenn der Jäger den Stier vorher mit präpariertem Futtermittel betäubt hat und ihn dann erst tötet (Vermeidung unnötiger Schmerzen).
D
Nein.
Der Jagdschein berechtigt lediglich zur Jagdausübung, welche auf Wild beschränkt ist.