Welche Aussagen sind richtig? Der Schuss auf Wild mit einer Kurzwaffe (Pistole oder Revolver) ist in Baden- Württemberg nur erlaubt

A

als Fangschuss, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt.

B

als Fangschuss bei Wild mit einem Körpergewicht unter ca. 20 Kilogramm.

C

wenn damit ein gesunder Hase in der Sasse erlegt wird

D

bei der Fallenjagd, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 100 Joule beträgt.