Welche Aussagen sind richtig? Der Schuss auf Wild mit einer Kurzwaffe (Pistole oder Revolver) ist in Baden- Württemberg nur erlaubt
als Fangschuss, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt.
als Fangschuss bei Wild mit einem Körpergewicht unter ca. 20 Kilogramm.
bei der Fallenjagd, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 100 Joule beträgt.