Welche sachlichen Verbote sind nach dem JWMG zu beachten?

Erklärung:

Die Frage bezieht sich auf § 31 des JWMG – Sachliche Verbote .

A

Die Ausübung der Baujagd an einem Kunstbau.

B

Die Ausübung der Baujagd an einem Naturbau.

Die Ausübung der Jagd am Naturbau stellt aufgrund der Einsturzgefahr eine hohe Gefährdung für den Jagdhund dar. Deswegen wurde sie im JWMG verboten.

C

Die Jagdausübung an oder über Gewässern mit Bleischrot.

D

Der Schrotschuss auf Schalenwild mit Ausnahme des Fangschusses.

E

Die Ausübung der Hasenjagd mit Bleischrot im Wald und auf der Feldjagd.