Welche sachlichen Verbote sind nach dem JWMG zu beachten?
Die Ausübung der Baujagd an einem Kunstbau.
Die Ausübung der Baujagd an einem Naturbau.
Die Jagdausübung an oder über Gewässern mit Bleischrot.
Der Schrotschuss auf Schalenwild mit Ausnahme des Fangschusses.
Die Ausübung der Hasenjagd mit Bleischrot im Wald und auf der Feldjagd.