Es ist erlaubt, beim Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen:

A

Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte.

B

Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind.

C

Zielfernrohr mit einem roten Leuchtpunktabsehen.

D

Künstliche Lichtquellen und Spiegel.