Welche Aussagen zur Entsorgung von Wild oder Teilen davon sind richtig?
Aufbruch und Zerwirkreste müssen immer in der Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt werden.
Aufbruch von Wild, das im eigenen Revier zur Strecke kam und keine bedenklichen Merkmale aufweist, kann dort verbleiben.
Im eigenen Revier können auch Aufbruch und Zerwirkreste aus anderen Revieren entsorgt werden.
Beim Entsorgen von Aufbruch und Zerwirkresten im eigenen Revier ist darauf zu achten, dass Spaziergänger und Hunde nicht in unmittelbaren Kontakt damit kommen.
Beim Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche darf der Aufbruch nicht im eigenen Revier entsorgt werden.