Sie haben Ihren ersten Dachs erlegt. Die Schwarte soll gegerbt werden, der Feist wird zu Salbe verarbeitet und aus den Keulen wollen Sie Dachsschinken machen. Welche Aussage ist richtig?
Falls keine bedenklichen Merkmale vorliegen brauche ich nichts weiter zu veranlassen.
Die Keulen dürfen erst nach Besichtigung durch die kundige Person geräuchert werden.
Obwohl keine bedenklichen Merkmale vorliegen ist eine Trichinenuntersuchung zu veranlassen.
Da der überwiegende Teil des Stückes nicht als Lebensmittel genutzt wird ist nichts zu veranlassen.