A
Falls keine bedenklichen Merkmale vorliegen brauche ich nichts weiter zu veranlassen.
B
Die Keulen dürfen erst nach Besichtigung durch die kundige Person geräuchert werden.
C
Obwohl keine bedenklichen Merkmale vorliegen ist eine Trichinenuntersuchung zu veranlassen.
D
Da der überwiegende Teil des Stückes nicht als Lebensmittel genutzt wird ist nichts zu veranlassen.