Sie erben nach erfolgreich bestandener Jägerprüfung etliche Lang- und Kurzwaffen, einschließlich eines neuwertigen Waffenschranks der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992.

Welche Verwendung des Tresors ist zulässig?

Erklärung:

Mit der Gesetzesänderung von 2017 müssen Sicherheitsbehältnisse von Waffen den Widerstandsgrad 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1 besitzen. Sicherheitsbehältnisse, die vor dem 06.07.2017 im Umlauf waren, sind weiterhin gültig (Besitzstandswahrung).

Allerdings profitiert von der Besitzstandswahrung nicht der Erbe. Dieser ist verpflichtet die Waffen in einen Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 oder 1 aufzubewahren.

B

Unterbringung von vier Jagdlangwaffen ohne Munition

C

Verwahrung eines Luftgewehrs (E0 < 7,5 Joule)

D

Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen ohne Munition

E

Aufbewahrung von bis zu zehn Langwaffen, einschließlich der dazugehörigen Munition