Welche der nachgenannten nicht dem Jagdrecht unterliegenden, in Bayern vorkommenden Säugetiere, dürfen grundsätzlich nicht getötet werden?

Bei dieser Frage werden die unterschiedlichen Kategorien des Artenschutzes geprüft. Igel und Hamster sind besonders geschützt und Fledermäuse sogar streng geschützt. Für diese Arten bestehen Zugriffsverbote. Auch die Schermaus und die Wanderratte unterliegen dem Naturschutzgesetz, allerdings sind sie nur allgemein geschützt. Es besteht zwar ein Schutz vor Zugriff, der aber bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes übergangen werden kann.

C

Schermaus

E

Hamster