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Ein Jagdgast hat im September ein Schmalreh, das zwei Tage zuvor bei einem Verkehrsunfall einen offenen Knochenbruch erlitten hatte, erlegt. Der Revierinhaber will das Reh dem Erleger zum eigenen Verzehr käuflich überlassen. Muss es vor dem Verzehr der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?
Eine Amtliche Fleischuntersuchung ist vor dem Verzehr verpflichtend, wenn bedenkliche Merkmale vorliegen. Ein Knochenbruch wie in diesem Fall ist ein bedenkliches Merkmal.