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In einem Gemeinschaftsjagdrevier kommen als Hauptbaumarten , und vor. Ein Waldbauer hat 100 Lärchen gepflanzt. Da die Lärchen nicht geschützt wurden, sind an diesen starke Verbiss- und durch entstanden. Muss nach den gesetzlichen Vorschriften geleistet werden?


Es gibt einige Ausnahmen von der Ersatzpflicht. Diese bezieht sich unter anderem auf Neuanpflanzungen von Bäumen, die nicht zu den Hauptbaumarten gehören und nicht geschützt sind. Hier wurden Lärchen in einem Fichten/Tannen/Rotbuchen gepflanzt. Somit besteht keine .