Der Fragenkatalog hinkt da den gesetzlichen Änderungen noch hinterher.
Seit dem 01.05.23 dürfen Fischotter ganzjährig bejagt werden. Vom 1.02. bis 30.11. dürfen Fischotter allerdings nur bei einem Gewicht von unter 4 kg oder über 8 kg erlegt werden. Im Zeitraum vom 1.12. bis 31.1. dürfen Fischotter ohne Gewichtsprüfung erlegt werden.