Welche der nachgenannten Haarwildarten sind in Bayern ganzjährig geschont?

Erklärung:

Wildkatze und Luchs unterliegen dem Jagdrecht, sind aber ganzjährig geschont.

Der Fragenkatalog hinkt da den gesetzlichen Änderungen noch hinterher.

Seit dem 01.05.23 dürfen Fischotter ganzjährig bejagt werden. Vom 1.02. bis 30.11. dürfen Fischotter allerdings nur bei einem Gewicht von unter 4 kg oder über 8 kg erlegt werden. Im Zeitraum vom 1.12. bis 31.1. dürfen Fischotter ohne Gewichtsprüfung erlegt werden.