Als Inhaber eines Gemeinschaftsjagdreviers haben Sie den Abschussplan für Rehwild bis auf eine Rehgeiß erfüllt. Am 20. Dezember beobachten Sie in Ihrem Revier einen abgekommenen, älteren Rehbock, dessen rechter Vorderlauf schlenkert. Zu welcher der nachgenannten Handlungsweisen sind Sie berechtigt und verpflichtet?
Sie erlegen den Rehbock und verbuchen den Abschuss auf der Streckenliste als Geißenabschuss