Als Inhaber eines Gemeinschaftsjagdreviers haben Sie den Abschussplan für Rehwild bis auf eine Rehgeiß erfüllt. Am 20. Dezember beobachten Sie in Ihrem Revier einen abgekommenen, älteren Rehbock, dessen rechter Vorderlauf schlenkert. Zu welcher der nachgenannten Handlungsweisen sind Sie berechtigt und verpflichtet?

Erklärung:

Es handelt sich um einen schwer erkrankten Rehbock, sodass dieser aus Gründen des Tierschutz und aus Waidgerechtigkeit erlegt werden muss. Hierzu dürfen sowohl Schonzeiten als auch Abschusspläne umgangen werden. Jedoch muss im Anschluss eine Meldung an die untere Jagdbehörde erfolgen.

A

Sie erlegen den Rehbock und verbuchen den Abschuss auf der Streckenliste als Geißenabschuss

B

Sie beantragen zunächst bei der unteren Jagdbehörde eine Abschusserlaubnis und versuchen dann, den Rehbock zu erlegen

C

Sie erlegen den Rehbock und teilen dies unverzüglich der unteren Jagdbehörde mit