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Im eingezäunten Hausgarten eines Bauernhofes richten immer wieder Schaden an. Der Bauer bittet den Revierinhaber, in seinem Hausgarten mit der zu . Braucht der Revierinhaber dazu die Erlaubnis der unteren Jagdbehörde?


Diese Frage hat zwei Teile: Zum einen ist der eingezäunte Hausgarten ein , wo die Jagd grundsätzlich ruht. Zum anderen geht es um das mit einer , welche in diesem Fall von der unteren Jagdbehörde erlaubt werden muss.

Würde der Revierinhaber jedoch eine Falle aufstellen, um die zu fangen, wäre keine Erlaubnis notwendig.

Möchte der Bauer die Falle selber aufstellen, benötigt er hingegen die schriftliche Erlaubnis durch die untere Jagdbehörde, wenn er selbst keinen hat.