Im eingezäunten Hausgarten eines Bauernhofes richten Wildkaninchen immer wieder Schaden an. Der Bauer bittet den Revierinhaber, in seinem Hausgarten Wildkaninchen mit der Schusswaffe zu erlegen. Braucht der Revierinhaber dazu die Erlaubnis der unteren Jagdbehörde?

Erklärung:

Diese Frage hat zwei Teile: Zum einen ist der eingezäunte Hausgarten ein befriedeter Bezirk, wo die Jagd grundsätzlich ruht. Zum anderen geht es um das Erlegen mit einer Schusswaffe, welche in diesem Fall von der unteren Jagdbehörde erlaubt werden muss.

Würde der Revierinhaber jedoch eine Falle aufstellen, um die Wildkaninchen zu fangen, wäre keine Erlaubnis notwendig.

Möchte der Bauer die Falle selber aufstellen, benötigt er hingegen die schriftliche Erlaubnis durch die untere Jagdbehörde, wenn er selbst keinen Jagdschein hat.

A

Ja

Der Hausgarten ist ein befriedeter Bezirk auf dem die Jagd ruht.

B

Nein