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Welche der nachgenannten Jagdhandlungen ist mit einem Jugendjagdschein zulässig?
Mit einem Jugendjagdschein darf nicht an Gesellschaftsjagden als Schütze teilgenommen werden. Auch eine Einzeljagd ohne Aufsichtsperson ist nicht zulässig.
Die Teilnahme an der Baujagd als Jäger ist möglich, weil insgesamt nur 4 Personen teilnehmen und es sich somit nicht um eine Gesellschaftsjagd handel. . Hierbei muss einer der anderen Jäger die Aufsichtsperson sein.