Beim Ansitz auf Rotwild im September hat ein Jäger einen Familienverband aus Alttier, Schmaltier und Kalb in einem Altholz vor sich. Kalb und Schmaltier stehen verdeckt hinter den Bäumen, nur das Alttier steht schussgerecht. Kann er in der Annahme, dass das dann verwaiste Kalb vom Schmaltier weiter geführt wird, das Alttier unbesorgt erlegen?
Nur Alttiere können Kälber versorgen. Da Schmaltiere noch nicht trächtig waren, können diese keine Milch geben und somit kein Kalb versorgen. Im September sind die Kälber auf ihre Alttiere vollkommen angewiesen.
Zum Schutz der Kälber gibt es die Schonzeiten für Elterntiere. Diese sind in § 22 BJagdG wie folgt verankert:
“In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständig werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.”
AchtungElterntiere in der Aufzucht dürfen nicht bejagt werden.