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Beim Ansitz auf im September hat ein einen Familienverband aus , und Kalb in einem vor sich. Kalb und stehen verdeckt hinter den Bäumen, nur das steht schussgerecht. Kann er in der Annahme, dass das dann verwaiste Kalb vom weiter geführt wird, das unbesorgt ?


Nur können Kälber versorgen. Da Schmaltiere noch nicht trächtig waren, können diese keine Milch geben und somit kein Kalb versorgen. Im September sind die Kälber auf ihre vollkommen angewiesen.

Zum Schutz der Kälber gibt es die für Elterntiere. Diese sind in § 22 BJagdG wie folgt verankert:

“In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständig werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von ohne , nicht bejagt werden.”

AchtungElterntiere in der Aufzucht dürfen nicht bejagt werden.