Welche der nachgenannten Schüsse gelten als nicht weid- bzw. tierschutzgerecht
Büchsenschuss spitz von hinten auf ein äsendes Schmalreh auf eine Entfernung von 60 m
Schalenwild sollte breit stehend beschossen werden, da die Wahrscheinlichkeit für einen tödlichen Kammerschuss höher ist. Beim spitz stehenden Wild ist Fehlertoleranz für einen schlechten Schuss deutlich geringer.
Schrotschuss von hinten auf eine abstreichende Stockente bei einer Entfernung von etwa 25 m
Schrotschuss auf einen in 50m Entfernung vorbeilaufenden Fuchs
Ein Schrotschuss ist nur bis zu einer Entfernung von ca. 35 sicher wirksam. Darüber hinaus steigt die Wahrscheinlichkeit, Wild krankzuschießen, ohne es direkt zu töten.