„Den Appell hat der Hund ohne Wildberührung dadurch zu beweisen, daß er dem Führer auf Pfiff, Zuruf oder Zeichen Folge leistet. Bei der Prüfung wird der Führer aufgerufen. Nach Weisung schnallt er seinen Hund. Dieser darf sich längere Zeit der Einwirkung seines Führers nicht entziehen. Der Führer läßt ihn einige Minuten frei laufen und gibt dabei auf Zuruf des Obmanns einen Schuß und bei Bedarf einen weiteren Schuß ab. Der Hund soll möglichst unbeeindruckt weitersuchen. Nach Feststellung der Schußfestigkeit ist der Hund erst nach Aufforderung wieder anzuleinen. Handscheue, schußscheue und hochgradig schußempfindliche Hunde scheiden aus.“