Welche Gehorsamsfächer werden bei der Brauchbarkeitsprüfung geprüft?

Erklärung:

Siehe: Ordnung zur Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde des Landesjagdverbandes Bayern, § 13 – Prüfungsfächer vor dem Schus s

„Den Appell hat der Hund ohne Wildberührung dadurch zu beweisen, daß er dem Führer auf Pfiff, Zuruf oder Zeichen Folge leistet. Bei der Prüfung wird der Führer aufgerufen. Nach Weisung schnallt er seinen Hund. Dieser darf sich längere Zeit der Einwirkung seines Führers nicht entziehen. Der Führer läßt ihn einige Minuten frei laufen und gibt dabei auf Zuruf des Obmanns einen Schuß und bei Bedarf einen weiteren Schuß ab. Der Hund soll möglichst unbeeindruckt weitersuchen. Nach Feststellung der Schußfestigkeit ist der Hund erst nach Aufforderung wieder anzuleinen. Handscheue, schußscheue und hochgradig schußempfindliche Hunde scheiden aus.“

B

Wasserfreude

C

Verhalten am Stand

„Bei einem improvisierten Treiben werden die Führer mit ihren angeleinten Hunden als Schützen an einer Dickung aufgestellt, die von einigen Personen mit dem üblichen Treiberlärm durchgegangen wird. Jeder Führer hat – jeweils auf Anordnung eines Prüfers – zu schießen. Der Hund soll sich bei dieser Prüfung durchaus ruhig verhalten, er soll nicht anhaltend Laut geben oder anhaltend winseln und soll nicht an der Leine reißen.“

D

Leinenführigkeit

„Sie wird im lichten Stangenholz geprüft. Der Führer muß die Umhängeleine lose durchhängen lassen, er darf sie nicht in der Hand halten. Der Hund soll nicht an der Leine ziehen und soll beim Umgehen von Bäumen unmittelbar seinem Führer folgen.“