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Wann gilt ein
Jagdbezirk
als Hochwildjagdbezirk nach Landesjagdgesetz Berlin?
Erklärung
Musterantwort
Wenn für den
Jagdbezirk
ein
regelmäßiger Abschuss
von
Hochwild
vorgesehen ist (
§ 13 Abs. 2 LJagdG Bln
).
Hochwild
umfasst gemäß
§ 2 Abs. 4 BJagdG
alles
Schalenwild
(außer
Rehwild)
sowie
Auerwild
,
Steinadler
und
Seeadler
.
Jagdbezirke
mit nur vereinzeltem Vorkommen von
Hochwild
als
Wechselwild
gelten
als
Niederwildjagdbezirke
.
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