Auf welche Vogelarten trifft die 300 m-Schutzzone um Horststandorte in Brandenburg zu? Wann gilt sie?
Fasan, Elster, Turmfalke, gilt vom 1. Mai bis 31. Juli.
Schwarzstorch, Wanderfalke, Seeadler, gilt vom 1. März bis 30 September.
Wiesenweihe, Kiebitz, Grauspecht, gilt ganzjährig.