Welches Wild darf in freier Wildbahn nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden?
Schalenwild (mit Ausnahme des Schwarzwildes und Rehwildes) sowie Auer-, Birk- und Rackelwild
alles Schalenwild, das zum Hochwild zählt
alles Wild mit Ausnahme des Raubwildes