Wie definiert das österreichische Waffengesetz den Begriff "Langwaffen"?
Schusswaffen, die bauartbedingt dafür bestimmt sind, gegen die Schulter angeschlagen zu werden.
Schusswaffen, deren Gesamtlänge 60 cm überschreitet und die einen gezogenen Lauf aufweisen.
Alle Schusswaffen, die keine Kurzwaffen sind.
Gewehre mit einer Lauflänge von mindestens 30 cm, unabhängig von der Gesamtlänge.