Welche Aussagen aufgrund der EU-Hygienevorschriften treffen für die Jäger zu?

A

Jäger sind als „Lebensmittelunternehmer“ tätig, wenn sie Wild an Dritte abgeben

B

Jäger dürfen Schalenwild nur noch aufbrechen und versorgen, wenn sie „kundige Person“ sind

C

Wild darf nur an Wildbearbeitungsbetriebe abgegeben werden, wenn vorher eine amtliche Fleischuntersuchung stattgefunden hat

D

Jäger haben Aufzeichnungspflichten, wenn sie Wild oder Wildfleisch abgeben