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In einem Damwildgehege mit einer Größe von 2 ha wird als landwirtschaftliches Nutztier gehalten. Ist es waffenrechtlich zulässig, wenn ein Jagdscheininhaber einige Stücke im auf Bitte des Gehegeinhabers mit seinem 7x64) tötet?


gehören zu den . Auf diesen Flächen ist die verboten. Der erlaubt also nicht das von in einem .

Stattdessen wird eine Schießerlaubnis benötigt. Diese erlaubt das Schießen außerhalb von Schießstätten, wie z.B. in einem Damwildgehege.