In einem Damwildgehege mit einer Größe von 2 ha wird Damwild als landwirtschaftliches Nutztier gehalten. Ist es waffenrechtlich zulässig, wenn ein Jagdscheininhaber einige Stücke Damwild im Gehege auf Bitte des Gehegeinhabers mit seinem Repetierer (Kaliber 7x64) tötet?

Erklärung:

Gehege gehören zu den befriedeten Bezirken. Auf diesen Flächen ist die Jagdausübung verboten. Der Jagdschein erlaubt also nicht das Erlegen von Damwild in einem Gehege.

Stattdessen wird eine Schießerlaubnis benötigt. Diese erlaubt das Schießen außerhalb von Schießstätten, wie z.B. in einem Damwildgehege.

A

ja, ohne weiteres

B

ja, wenn er schon seit 3 Jahren Jagdscheininhaber ist

C

ja, wenn ihm die Waffenbehörde dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat

D

ja, wenn die Tiere zuvor von einer kundigen Person betäubt wurden