für die zulässige Aufbewahrung ihres Drillings, ihres Revolvers und der dazugehörige Munition benötigen Sie mindestens ein Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 mit einem Innenfach der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 für die Kurzwaffe und die vorhandene Munition, wenn Bestandschutz besteht und dies der zuständigen Behörde angezeigt wurde. Ansonsten sind die Waffen mindestens in einem verschlossenen Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (EN 1143-1 oder gleichwertig) aufzubewahren