Bei welchen der nachgenannten Jagdarten ist die Verwendung brauchbarer Jagdhunde in genügender Zahl gesetzlich vorgeschrieben?

A

beim Ansitz auf Rotwild

B

beim Enteneinfall am Wasser

C

bei der Pirsch

D

bei der Suche über die Felder auf Hasen

E

beim Nachtansitz auf Schwarzwild