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Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
A
Inhaber gültiger Jahresjagdscheine bedürfen zum Erwerb von Jagdlangwaffen keiner weiteren Erlaubnis wie z. B. einer Waffenbesitzkarte mit Voreintrag
Der Jagdschein erlaubt den Erwerb von Langwaffen. Eine Eintragung in der WBK ist erst im Anschluss innerhalb von 2 Wochen notwendig.
B
unter dem Führen einer Waffe wird die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums verstanden.