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In einem Damwildgehege mit einer Größe von 2 ha wird Damwild als landwirtschaftliches Nutztier gehalten. Ist es waffenrechtlich zulässig, wenn ein Jagdscheininhaber einige Stücke Damwild im Gehege auf Bitte des Gehegeinhabers mit seinem Repetierer (Kaliber 7x64) tötet?
A
ja, ohne weiteres
B
ja, wenn er schon seit 3 Jahren Jagdscheininhaber ist
C
ja, wenn ihm die Waffenbehörde dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat
D
ja, wenn die Tiere zuvor von einer kundigen Person betäubt wurden