In einem Damwildgehege mit einer Größe von 2 ha wird Damwild als landwirtschaftliches Nutztier gehalten. Ist es waffenrechtlich zulässig, wenn ein Jagdscheininhaber einige Stücke Damwild im Gehege auf Bitte des Gehegeinhabers mit seinem Repetierer (Kaliber 7x64) tötet?

A

ja, ohne weiteres

B

ja, wenn er schon seit 3 Jahren Jagdscheininhaber ist

C

ja, wenn ihm die Waffenbehörde dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat

D

ja, wenn die Tiere zuvor von einer kundigen Person betäubt wurden