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Wie hat sich der Jäger beim Auftreten anzeigepflichtiger Wildkrankheiten zu verhalten? Nennen Sie vier wesentliche Aspekte und Maßnahmen.
Musterantwort
- Unverzügliche Anzeige des Verdachts beim Veterinäramt
- Sicherstellung von Fallwild, erlegtem Wild, Aufbruch, und Untersuchungsmaterial nach Anweisung der zuständigen Behörde (Veterinäramt)
- Dabei Einwegschutzhandschuhe sowie ggf. weitere Schutzausrüstung und auslaufsicheres Verpackungsmaterial verwenden
- Jäger verfügt nicht über den Wildkörper – keine Entnahme von Trophäen o.ä.
- Ggf. Fernhalten von Menschen und Tieren
- Verschleppung vermeiden: gründliche Desinfektion und Reinigung aller kontaminierter Gegenstände, Wechsel von Schuhwerk und Kleidung, Duschen, auf keinen Fall Haustierbestände betreten oder bei leicht übertragbaren Seuchen Jagdreisen unternehmen
- Weitere Anweisungen der Behörde befolgen (z. B. Allgemeinverfügungen hinsichtlich Jagdausübung, Vermarktung von Wild etc.) bzw. Mitwirkung bei Bekämpfung