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Welche Wildarten dürfen in M-V nur auf Grund eines Abschussplanes erlegt werden und bis zu welchem Tag ist dieser der Jagdbehörde vorzulegen?
Musterantwort
Schalenwild, mit Ausnahme von Rehwild. Der Abschussplan ist der Jagdbehörde bis zum 28. Februar vorzulegen (jährlich: Schwarzwild; alle drei Jahre: Rot-, Dam-, Muffelwild)