Welche Wildarten dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden?

Hinweis: Du kannst dieses Feld auch frei lassen.

Musterantwort

Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Auerwild, Birkwild, Rackelwild und Seehunde dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden.

Entscheide selbst, ob Du die richtige Antwort wusstest.