Sie besitzen einen Drilling, der in Ihrer Waffenbesitzkarte eingetragen ist. Benötigen Sie zum Erwerb oder Besitz eines Einstecklaufes im Kaliber .22 Winchester Magnum für diesen Drilling eine waffenrechtliche Erlaubnis (Ausstellung einer oder Eintragung in eine Waffenbesitzkarte)?

Erklärung:

Einsteckläufe sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen (→ erlaubnisfrei), wenn die zugehörige Schusswaffe bereits in der WBK eingetragen ist. Deshalb benötigt man für den Erwerb oder Besitz von Einsteckläufen keine Erlaubnis (→ Eintragung in der WBK).

A

Ja

B

Nein