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Ab wann darf ein Jugendlicher auf dem Schießstand ohne Einverständniserklärung des
Es gibt Ausnahmen für den Umgang von Waffen durch Minderjährige auf Schießstätten. Diese sind abhängig vom Alter. Im Alter von 14 – 17 Jahren darf nur mit Langwaffen geschossen werden, es sei denn, es handelt sich um die Jägerausbildung.
- <12 Jahre: Als Leistungssport bei körperlicher und geistiger Eignung
- ≥12 Jahre: Druckluft-, Federdruckwaffen (Luftgewehre), keine Armbrüste
- 14 – 17 Jahre (nur Langwaffen)bis zu Kaliber 5,6 mm lfB (.22 I.r.)
- mit Randfeuerzündung, Mündungsenergie <200 J und bis Kaliber 12 bei Flinten
- Einzellader Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12
- Jägerausbildung → Jagdwaffen (Berechtigungsbescheinigung ist mitzuführen)
- ≥ 16 Jahre: ohne Obhut und Einverständnis der Sorgeberechtigten, aber unter Aufsicht des Schießstättenbetreibers