Waidwissen logo
Waidwissen
472 / 576

Ab wann darf ein Jugendlicher auf dem Schießstand ohne Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mit einem Kleinkaliber-Match-Gewehr schießen?


Es gibt Ausnahmen für den Umgang von durch Minderjährige auf Schießstätten. Diese sind abhängig vom Alter. Im Alter von 14 – 17 Jahren darf nur mit werden, es sei denn, es handelt sich um die Jägerausbildung.

  • <12 Jahre: Als Leistungssport bei körperlicher und geistiger Eignung
  • ≥12 Jahre: Druckluft-, Federdruckwaffen (Luftgewehre), keine Armbrüste
  • 14 – 17 Jahre (nur Langwaffen)bis zu 5,6 mm lfB (.22 I.r.)
  • ≥ 16 Jahre: ohne Obhut und Einverständnis der Sorgeberechtigten, aber unter Aufsicht des Schießstättenbetreibers