Ab wann darf ein Jugendlicher auf dem Schießstand ohne Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mit einem Kleinkaliber-Match-Gewehr schießen?
Es gibt Ausnahmen für den Umgang von Waffen durch Minderjährige auf Schießstätten. Diese sind abhängig vom Alter. Im Alter von 14 – 17 Jahren darf nur mit Langwaffen geschossen werden, es sei denn, es handelt sich um die Jägerausbildung.
Ab 12 Jahren.
Ab 14 Jahren.
Ab 16 Jahren.