Ab wann darf ein Jugendlicher auf dem Schießstand ohne Einverständniserklärung des
Es gibt Ausnahmen für den Umgang von Waffen durch Minderjährige auf Schießstätten. Diese sind abhängig vom Alter. Im Alter von 14 – 17 Jahren darf nur mit Langwaffen geschossen werden, es sei denn, es handelt sich um die Jägerausbildung.