Welche der nachgenannten Wildarten dürfen bei einer Treibjagd am Hubertustag (03.11.) vom Jagdleiter nicht zur Erlegung freigegeben werden?

Erklärung:

Die Wildkatze unterliegt dem Naturschutz. Die Jagd auf diese ist nicht gestattet. Die restlichen Wildarten haben am 03.11. Jagdzeit. Dementsprechend darf der Jagdleiter auch bei einer Treibjagd Rehwild und Schwarzwild freigeben.