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Welche der nachgenannten Wildarten dürfen bei einer am Hubertustag (03.11.) vom Jagdleiter nicht zur Erlegung freigegeben werden?


Die unterliegt dem . Die Jagd auf diese ist nicht gestattet. Die restlichen Wildarten haben am 03.11. Jagdzeit. Dementsprechend darf der Jagdleiter auch bei einer und freigeben.