Welche der genannten Tierarten dürfen in Nordrhein-Westfalen nicht gefangen werden?

Erklärung:

Folgende Tierarten dürfen in NRW nicht gefangen werden.

  1. Alles Federwild
  2. Tierarten, die kein Wild sind.
  3. Ganzjährig geschonte Wildarten

Der Baummarder ist in NRW ganzjährig geschont.

Das Mauswiesel hat nach Landesjagdzeitenverordnung in NRW keine Jagdzeit, also darf es nicht gefangen werden.