Welche der genannten Tierarten dürfen in Nordrhein-Westfalen nicht gefangen werden?
Folgende Tierarten dürfen in NRW nicht gefangen werden.
Baummarder
Der Baummarder ist in NRW ganzjährig geschont.
Fasan
Fuchs
Habicht
Mauswiesel
Das Mauswiesel hat nach Landesjagdzeitenverordnung in NRW keine Jagdzeit, also darf es nicht gefangen werden.