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Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?
Mit der Änderungen des Waffengesetzes (2020) dürfen Schalldämpfer für Langwaffen mit einem Jagdschein erworben werden (auch davor waren es keine verbotenen Gegenstände). Unberührt hiervon ist jedoch das Jagdrecht der Bundesländer. In Bayern, Bremen und Hamburg bestehen weiterhin jagdrechtliche Verbote.