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An welchen Orten darf die Jagd nicht ausgeübt werden?


Die ist grundsätzlich nur in gestattet. Ferner von der Jagd ausgenommen sind und Orte, an denen die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gestört würde. In NRW ist außerdem die Bejagung im Umkreis von 300 m von untersagt.