An welchen Orten darf die Jagd nicht ausgeübt werden?
in befriedeten Bezirken, sofern die Jagdausuebung nicht gestattet ist
An Orten, an denen die oeffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gestoert wuerde.
Im Umkreis von 300 m um Fuetterungen auf Schalenwild (ausser Schwarzwild)
In der Naehe zur Reviergrenze
in allen Naturschutzgebieten und Nationalparks
in allen Landschaftsschutzgebieten und geschuetzten Landschaftsbestandteilen