Welche Wildarten dürfen in freier Wildbahn nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden?
Anders als im Bundesjagdgesetz muss nach Landesjagdgesetz NRW für Rehwild kein Abschussplan erstellt werden.
Rehwild
Muffelwild
Damwild
Schwarzwild
Rotwild