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Welche Wildarten dürfen in freier Wildbahn nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden?
- Schalenwild (außer Rehwild und Schwarzwild)
- Auerwild, Birkwild und Rackelwild
Anders als im Bundesjagdgesetz muss nach Landesjagdgesetz NRW für Rehwild kein Abschussplan erstellt werden.