Welche Aussagen bezüglich Faustfeuerwaffen in Jägerhand sind richtig?

A

Der Jahresjagdscheininhaber kann ohne besonderen Bedürfnisnachweis bis zu zwei Kurzwaffen erwerben (Tagesjagdscheininhaber müssen im Einzelfall ein Bedürfnisnachweisen).

B

Der Fangschuss auf Schalenwild mittels Revolver Kaliber .38 Spezial oder .357 Magnum ist erlaubt.

C

Ein Revolver besteht aus dem Griffstück (samt Griffschalen mit Rahmen) Lauf, Schlosswerk und der Trommel.

D

Double-Action-Systeme gibt es nur für Pistolen.