Welche Aussagen bezüglich Faustfeuerwaffen in Jägerhand sind richtig?
Der Jahresjagdscheininhaber kann ohne besonderen Bedürfnisnachweis bis zu zwei Kurzwaffen erwerben (Tagesjagdscheininhaber müssen im Einzelfall ein Bedürfnisnachweisen).
Der Fangschuss auf Schalenwild mittels Revolver Kaliber .38 Spezial oder .357 Magnum ist erlaubt.
Double-Action-Systeme gibt es nur für Pistolen.