Nach dem Landesjagdgesetz ist das Aussetzen von zwei Wildarten verboten. Welche?

Erklärung:

Das Aussetzen von Schwarzwild und Wildkaninchen ist in Rheinland-Pfalz verboten (siehe: § 28 LJG RLP ).

Das Verbot soll Überpopulation, Krankheitsverbreitung und Wildschäden verringern. Grade die Populationskontrolle ist sehr wichtig. Schwarzwild und Wildkaninchen paaren sich das ganze Jahr über. So kommt es schnell zu Überpopulation.