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Nach dem Landesjagdgesetz ist das Aussetzen von zwei Wildarten verboten. Welche?


Das Aussetzen von und ist in Rheinland-Pfalz verboten (siehe: § 28 LJG RLP).

Das Verbot soll Überpopulation, Krankheitsverbreitung und verringern. Grade die Populationskontrolle ist sehr wichtig. und paaren sich Jahr über. So kommt es schnell zu Überpopulation.